Wussten sie schon das Sie als Betreiber einer Gasanlage verpflichtet sind diese alle 12 Jahre auf dichtigkeit prüfen zu lassen?
Eine umfassende Gebrauchsfähigkeitsprüfung nach den
Vorgaben des Regelwerks des DeutschenVereins des GasundWasserfaches
(DVGW) ist .
Nachweisen muss die Inspektion der Betreiber der Gasanlage,
meist der Hauseigentümer. Kommt dieser seiner Pflicht nicht
nach, kann dies in Schadensfällen als grob fahrlässige
Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertetwerden und dem
Hausbesitzer teuer zu stehen kommen.
Bei der Gebrauchsfähigkeitsprüfung
werden alle Anlagenteile - von den
Gasleitungen bis zu den einzelnen
Gasgeräten - auf Herz und Nieren geprüft.
Dazu steht den Fachbetrieben der Geraer Innung„Sanitär -
Heizung – Klima“ geschultes Personal und hochmoderne
Messgerätetechnik zurVerfügung.
alle zwölf Jahre Pflicht
Regelmäßige technische Expertisen
sind für einige Gebäudeversicherer
Voraussetzung für den
Versicherungsschutz
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